• Lemmchen@feddit.org
    link
    fedilink
    arrow-up
    16
    ·
    edit-2
    3 days ago

    Ich nehme mal an, das gefährliche Werkzeug soll dazu dienen Schaden zuzufügen oder einzuschüchtern. In dem Fall greift die Definition bei GHB/GBL tatsächlich nicht. Trotzdem sollte der Einsatz solcher Mittel eine besondere Schwere rechtfertigen.

      • Fiona@discuss.tchncs.de
        link
        fedilink
        arrow-up
        11
        ·
        2 days ago

        Der BGH macht hier sehr deutlich warum das nicht nötig ist und bessere Begründungen genügen um die selbe Strafe zu erteilen.