Eine Lehramtsreferendarin hatte unter falschem Namen und mit Perücke für den Nachrichtensender des rechtsextremistischen Magazins Compact gearbeitet. Diese Tätigkeit hatte sie bei ihrer Einstellung als Lehramtsreferendarin dem Dienstherrn gegenüber verschwiegen. Als die Tatsache bekannt wurde, entließ ihr Dienstherr sie mit der Begründung, sie habe über eine entscheidende Einstellungsvoraussetzung getäuscht: ihre Verfassungstreue. Gegen diese Entlassung wendet sich die angehende Lehrerin in 2. Instanz.